Donnerstag, 23. März 2023
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Schon wieder an die Urne

Schon wieder an die Urne
Foto: bek

Bezirk – Nun ist es entschieden: Die Berliner müssen neu wählen – auf Bezirks- und Landes- sowie auf Bundes­ebene. Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat am 16. November die Wahlen im vergangenen September für ungültig erklärt. Die erneute Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird am 12. Februar 2023 stattfinden. Die Bundestagswahl muss bis 5. März in nur einigen Berliner Wahlbezirken nachgeholt werden, einige befinden sich auch in Reinickendorf. „Die Wahl im vergangenen Jahr musste unter schwierigen Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Pandemielage im Zusammenhang mit dem Zusammentreffen mehrerer Wahlereignisse wie Bundestag, Abgeordnetenhaus, BVV und Volksbegehren durchgeführt werden“, erklärt Hauke Haverkamp, Stellvertretender Kreis- und Bezirkswahlleiter in Reinickendorf.

Zur neuen alten Wahl muss eigentlich alles gleichbleiben – unter anderem auch die Kandidaten. Dazu gehört auch Dr. Michael Wegner (CDU), der im vergangenen Jahr Spitzenkandidat für die Wahlen zur BVV und Kandidat für das Amt des Bezirksbürgermeisters war. Doch er wird bei der Wiederholungswahl im nächsten Jahr aus privaten Gründen nicht wieder antreten. Es wird also spannend, wen die CDU an seiner Stelle nominieren wird. Was sich in Reinickendorf auch ändert, ist die Besetzung des Postens des Bezirkswahlleiters: Das Amt wird auf Johannes Herpich übergehen.

„Die Wahlwiederholung findet aufgrund der sehr kurzen Vorbereitungszeit unter enormen Zeitdruck statt“, sagt Haverkamp. Die Vorbereitungen haben bereits im Oktober begonnen – dafür wurde das Bürgeramt Reinickendorf-Ost geschlossen, da das gesamte Bezirksamtsgebäude in der Teichstraße vom Wahlamt genutzt wird: 30 Mitarbeitende wurden dorthin abgeordnet; im Dezember sollen weitere 40 Mitarbeitende befristet eingestellt werden. Bei der Wiederholungswahl sind die Rahmenbedingungen die gleichen. Aber: „Innerhalb dieses Rahmens ist geplant, deutlich mehr Wahlkabinen zur Verfügung zu stellen. Das erfordert eine entsprechend erhöhte Anzahl der Wahlhelfenden“, so Haverkamp. fle

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