Dienstag, 06. Juni 2023
Start Panorama Bäume auf privaten Grundstücken – Fällgenehmigung bis Anfang 2023 einholen

Bäume auf privaten Grundstücken – Fällgenehmigung bis Anfang 2023 einholen

Bäume auf privaten Grundstücken – Fällgenehmigung bis Anfang 2023 einholen

Bezirk – Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin, dass Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung bis Anfang Januar 2023 zu stellen sind, um eine Bearbeitung vor dem Ende des Fällzeitraums am 28. Februar 2023 sicherzustellen. Anträge sind durch die Eigentümer des Baumes oder Bevollmächtigten per Email unter baumschutz@reinickendorf.berlin.de oder postalisch an das Umwelt- und Naturschutzamt zu richten. Im Antrag ist u.a. die Anzahl der Bäume, die Baumart und der Stammumfang anzugeben. In Berlin stehen alle Laubbäume (mit Ausnahme der Obstbäume, von diesen nur die Walnuss und Türkische Baumhasel) und die Waldkiefer unter Schutz. Arbeiten an geschützten Bäumen oder eine Baumfällung müssen vorher beim Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks beantragt werden. Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume und Hecken nicht stark zurückgeschnitten oder gefällt werden. red

Gefundene Standorte im Beitrag | Berlin, Reinickendorf